Brandschutzbeauftragter

Ein Brandschutzbeauftragter ist zum Schutz von Menschen, Natur und Sachwerten für jedes Unternehmen, für jeden Betrieb, für jede Institution zweckmäßig.

In Verordnungen und Richtlinien werden Betreiber von Anlagen oder Unternehmer verpflichtet, Fachkräfte mit bestimmten Aufgaben zu betrauen. So z.B. die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder den Sicherheitsbeauftragten.

Im vorbeugenden Brandschutz erfordern die vielschichtigen Fragen und Aufgaben aufgrund besonderer Rechtsvorschriften, behördlicher Auflagen oder der Gefährdungsbeurteilung einen eigens ausgebildeten Brandschutzbeauftragten.

Das Wissen eines externen Brandschutzbeauftragten kann für Sie eine kostengünstige Alternative im vorbeugenden Brandschutz darstellen und bietet Ihnen gewisse Vorteile:

  • Sie haben einen festen Ansprechpartner, welcher Ihren Betrieb bzw. Einrichtung intensiv betreut.
  • Es gibt nur noch einen Ansprechpartner für alle Belange rund um den vorbeugenden Brandschutz.
  • Alle wichtigen Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes innerhalb Ihres Unternehmens werden optimal wahrgenommen und bieten Ihnen somit die notwendige Sicherheit.
  • Keine Betriebsblindheit des externen Brandschutzbeauftragten durch eine sachbezogene und zielorientierte Vorgehensweise, sowie reflektiertes Handeln bei deren Durchführung.
  • Ihre Mitarbeiter stehen Ihnen weiterhin für Ihre regulären Aufgaben zur Verfügung. Wir tragen durch unsere externe Dienstleistung dazu bei, dass diese nicht anderweitig gebunden werden müssen.
  • Der externe Brandschutzbeauftragte ist neutral und objektiv. Innerbetriebliche Spannungen bei Problemlösungen werden somit verhindert.
  • Ihnen entstehen keine Kosten für ständige Fort- und Weiterbildung (alle 3 Jahre), sowie laufende Aktualisierung (z.B. durch Fachliteratur), wenn Sie einen externen Brandschutzbeauftragten bestellen.
  • Ihre Mitarbeiter/-innen werden über das Verhalten im Brandfall und den richtigen Umgang mit Feuerlöscher geschult und bei Bedarf zum Brandschutzhelfer ausgebildet.