Schulung Ihrer Mitarbeiter zum Brandschutzhelfer

Durch Verordnungen und Richtlinien werden Betreiber von Anlagen oder Unternehmer verpflichtet, Mitarbeiter mit bestimmten Aufgaben zu betrauen. So sind z.B. in Abhängigkeit der Belegschaftsgröße Brandschutzhelfer auszubilden.
In der Schulung zum Brandschutzhelfer werden die in der ASR A 2.2 beschriebenen Kenntnisse des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes vermittelt.

Der Inhalt der theoretischen Schulung besteht aus:

  • Rechtliche Grundlagen und Brandschutzorganisation
  • Brandursachen und Gefahren durch Brände
  • Rettungswege, Feuerwehrzufahrten, Sammelplätze
  • Verhalten im Brandfall
  • Grundlagen des Verbrennungs- bzw. Löschprozesses
  • Brandklassen
  • Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
  • Freie Diskussion zum Thema

 

Praktischer Teil:

  • Bedienen von Handfeuerlöschern
  • Löschübungen: Ablöschen von Bränden

Wenn Sie mehr Informationen zum Thema Brandschutzhelfer haben möchten oder wenn wir Sie neugierig gemacht haben, sprechen Sie uns an.  Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir einen Vorschlag wie und wo die Durchführung der Schulung erfolgen kann.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Email.